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Rechtsanwaltskanzlei mit fairen Preisen

Egal in welchen unserer unterschiedlichen Spezialgebiete Sie von uns betreut werden, bei uns erleben Sie beim Erhalt der Rechnung keine böse Überraschung. Anwaltliche Honorare hängen grundsätzlich von mehreren Faktoren ab und werden teilweise gesetzlich vorgegeben. Dabei ist zwischen einer Betreuung in zivilrechtlichen oder strafrechtlichen Angelegenheiten zu unterscheiden. In beiden Fällen richtet sich das Honorar nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz. Darüber hinaus besteht die Möglichkeit im Einzelfall eine Vergütungsvereinbarung zu treffen. In dieser können - unter gewissen gesetzlichen Beschränkungen - die Höhe der Vergütung und Zahlungsmodalitäten individuell abgesprochen werden.

Im Zivilrecht wird die gesetzliche vorgegebene Vergütung von Anwälten am Gegenstandswert des Verfahrens bemessen. In strafrechtlichen Angelegenheiten sieht das RVG sogenannte Rahmengebühren vor. Dabei spielen Faktoren wie Schwierigkeit, Bedeutung und Umfang des Verfahrens eine entscheidende Rolle. In beiden Fällen lassen wir Sie mit den zu erwartenden Kosten jedoch von Beginn an nicht im Dunkeln stehen. Sie erhalten von uns in jeder Lage des Verfahrens einen Überblick sowohl über die bisherigen als auch über die voraussichtlich weiteren Kosten. Kostenauslösende Maßnahmen werden im Vorfeld mit Ihnen abgestimmt.

Individuelle Beratung von Beginn an

In unserer Rechtsanwaltskanzlei in Oberhausen erhalten Sie von Beginn an eine individuelle und umfassende Beratung. Dabei gehen wir nicht nur auf alle Ihre Fragen und Anliegen ein, wir zeigen Ihnen auch direkt die entstehenden Kosten auf. Diese lassen sich zu Beginn eines Verfahrens natürlich nicht immer abschließend einschätzen. Jedoch ist es uns wichtig, die einzelnen Schritte und auch die Honorare transparent zu gestalten. Je nach Verfahrensausgang ist es natürlich durchaus möglich, dass alle Kosten von der Gegenseite getragen werden müssen.

Sie haben Fragen zu unseren Honoraren und möchten sich beraten lassen? Dann rufen Sie uns doch einfach an oder kommen Sie persönlich bei uns vorbei. Besteht eine eintrittspflichtige Rechtsschutzversicherung übernehmen wir im Regelfall die Korrespondenz, der einzuholenden Kostendeckungsfrage bis hin zur Abrechnung mit dieser. Selbstverständlich stehen wir Ihnen auch diesbezüglichen Fragen zur Verfügung. Unsere Mitarbeiter helfen Ihnen gerne und beraten Sie ausführlich hinsichtlich der unterschiedlichen Möglichkeiten und Kosten. Grundsätzlich betreuen und beraten wir alle unsere Mandanten zu fairen und wettbewerbsfähigen Vergütungen. Individuelle Vereinbarungen sind im Rahmen des gesetzlich Zulässigen möglich.

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